FAQ - häufig gestellte Fragen und Antworten
Weshalb ist die Teilnahme in einem Qualitätssicherungsprogramm vorteilhaft?
- Wenn Sie ihre Tiere an einen grösseren Abnehmer verkaufen, müssen Sie sich dringend einem Qualitätssicherungssystem anschliessen. Bei einigen Schlachtbetrieben werden nur noch Tiere übernommen, welche unter dem Gütesiegel "SUISSE GARANTIE" vermarktet werden können. Voraussetzung für SUISSE GARANTIE ist unter anderem die Teilnahme in einem Qualitätssicherungsprogramm wie QM-Schweizer Fleisch.
- Werden die Tiere regional (via Dorfmetzger, Direktvermarktung, etc.) verkauft, kann es durchaus sein, dass keine spezielle Qualitätssicherung verlangt wird. In diesen Fällen klären Sie die Situation am Besten frühzeitig mit Ihren Abnehmern ab, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Was bedeutet "SUISSE GARANTIE"?
- SUISSE GARANTIE ist ein Gütesiegel für Schweizer Produkte. Damit die Produkte mit SUISSE GARANTIE ausgezeichnet werden dürfen, werden folgende Punkte vorausgesetzt:
- Die Rohstoffe sind zu 100% in der Schweiz hergestellt und verarbeitet
- Es werden keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) eingesetzt
- Die Produzenten erbringen den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) und
- Die Produzenten sind einem anerkannten Qualitätssicherungsprogramm (QM-Schweizer Fleisch oder Labelprogramm) angeschlossen
Wie kann sich ein QM Schweizer Fleisch Produzent beim Abnehmer ausweisen?
- QM-Schweizer Fleisch Produzenten erhalten Selbstklebeetiketten (Vignetten). Darauf stehen alle für den Handel benötigten Daten (Name, Adresse, anerkannte Tierkategorien, TVD Nummer). Diese Vignetten kleben Sie beim Verkauf eines Tieres auf das "Begleitdokument für Klauentiere".
Wer ist von der ÖLN Pflicht betroffen?
- Damit die Betriebe in den Kanal SUISSE GARANTIE liefern können, sind sämtliche Produzenten verpflichtet, nach den Richtlinien des ÖLN zu produzieren. Dies unabhängig von der Frage, ob Direktzahlungen bezogen werden.
- Betriebe ohne Landbewirtschaftung müssen folglich die verbleibenden Punkte des ÖLN erfüllen: Stofflicher Gewässerschutz (ausgeglichene Nährstoffbilanz, resp. bewilligte Hofdüngerabnahmeverträge) und den baulichen Gewässerschutz (Güllelagerraum in Ordnung resp. von der zuständigen Fachstelle des Kantones anerkannt). Die Erfüllung des Tierschutzes ist in der Kontrolle von QM-Schweizer Fleisch inbegriffen. Die Bewirtschafter müssen sich über die Einhaltung dieser Auflagen ausweisen können!
- Nicht Direktzahlungsberechtigte (z.B. wegen Alters-, Einkommens-, oder Vermögensgrenze) müssen weiterhin sämtliche Richtlinien (Aufzeichnungspflicht, Ökoflächen, Kontrollen, etc. ) des ÖLN erfüllen und von einem anerkannten Kontrolldienst überprüfen und bestätigen lassen.
Was machen Bewirtschafter, die nicht mehr im ÖLN Programm aktiv sind?
- Sie schreiben sich wieder im ÖLN Programm ein, auch wenn sie trotzdem keine Direktzahlungen mehr erhalten. Der direkte Kontakt mit dem kantonalen Kontrolldienst ist in der Regel von Vorteil.
Was kostet die Teilnahme bei QM-Schweizer Fleisch?
- Die Teilnahme bei QM-Schweizer Fleisch kostet im ersten Jahr 70 Franken, (exkl. MwSt). Für alle, die sich im "normalen Verfahren" eingeschrieben haben, ergeben sich noch zusätzliche Kosten für die Eintrittskontrolle, die je nach Betriebsgrösse, Kanton und Kontrolldienst unterschiedlich ausfallen können (zwischen 40 und 100 Franken).
- Ab dem zweiten Jahr beträgt die Jahresgebühr 46 Franken (exkl. MwSt). Dazu kommt alle 2-3 Jahre eine Folgekontrolle, deren Kosten sich im Rahmen der Eintrittskontrolle bewegen.

